Traktor/Mofa

L

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

MOFA

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.