Autoführerschein

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird.

B, B197, B78

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM und L

BF17, BF17 (197), BF17 (78)

Mindestalter: 17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"
Eingeschlossene Klassen: AM und L

B96

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine

BE

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine